Stockwerkbegründung
Wir übernehmen für Sie gerne die Stockwerkbegründung (Ausfertigung Begründungsakt, Stockwerk-Reglement, Kosten-Verteilschlüssel, Nutzungs- und Verwaltungs-Ordnung, bei Bedarf Hausordnung) samt den dazugehörigen Nebenarbeiten (z.B. allfällige Begründung von Dienstbarkeiten).
Stockwerkeigentum entsteht mit der Eintragung im Grundbuch. Damit dieser Eintrag vorgenommen werden kann, braucht es zunächst einen Rechtsgrund (Begründungsakt). Es ist möglich, Stockwerkeigentum zu errichten, obwohl das aufzuteilende Bauwerk noch gar nicht fertiggestellt ist. Für jede Stockwerkeinheit wird im Grundbuch ein eigenes Blatt angelegt. Durch dieses eigene Grundbuchblatt wird die Selbständigkeit jeder Stockwerkeinheit besonders hervorgehoben.
Begründungsakt: Eine Möglichkeit eines Begündungsaktes ist ein Vertrag zwischen den Miteigentümern des aufzuteilenden Grundstücks. In diesem Vertrag müssen folgende Punkte geregelt werden:
Ausserdem können weitere Vereinbarungen getroffen werden, welche die gesetzlichen Regelungen ergänzen/abändern, z.B Vereinbarung von Vorkaufs- und Einspracherechten.
Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft: Ein detailliertes Stockwerkreglement lässt möglichst wenige Punkte offen und grenzt demzufolge mögliche Nachbarschaftsstreitigkeiten zum vornherein ein.
Kosten-Verteilschlüssel: Die anfallenden Kosten der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft können nach den Wertquoten verrechnet werden, oder es wird ein spezieller Kosten-Verteilschlüssel begründet. Diese Frage muss von Fall zu Fall überprüft werden.
Nutzungs- und Verwaltungs-Ordnung: Wenn die Tiefgarage innerhalb des eigenen Grundstückes erstellt werden kann, kann auf eine separate Nutzungs- und Verwaltungs-Ordnung verzichtet werden. Sobald eine Tiefgarage auf zwei Grundstücke zu liegen kommt, muss eine separate Nutzungs- und Verwaltungs-Ordnung erstellt werden, welche Rechte und Pflichten der Tiefgarage-Benutzer regelt.
Hausordnung: Es ist in den meisten Fällen sinnvoll, für eine Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft eine zusätzliche Hausordnung zu beschliessen, welche noch näher auf bestimmte Regelungen eintreten soll.
Formerfordernis: Zu ihrer Gültigkeit bedürfen die Begründungs-Erklärung, das Stockwerk-Reglement, der separate Kosten-Verteilschlüssel sowie die Nutzungs- und Verwaltungs-Ordnung grundsätzlich der öffentlichen Beurkundung.
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Weitere wichtige Bemerkungen zum Stockwerkeigentum: Das Stockwerkeigentum ist eine Sonderform des Miteigentums. Mit dem Kauf von Stockwerkeigentum erwerben Käufer einen Anteil am Gesamtgrundstück und am Gebäude. Bestimmte Einheiten des Gebäudes dürfen ausschliesslich benutzt und innen ausgebaut werden. Der Anteil am Stockwerkeigentum wird in der Regel in Tausendstel des Liegenschafts-Gesamtwertes oder -Bestandes ausgewiesen und im Grundbuch eingetragen.
Der Kauf einer Eigentumswohnung ist meistens günstiger als der Erwerb eines Einfamilienhauses. Die Preise unterscheiden sich zwar je nach Lage und Ausbaustandard des Objekts, trotzdem kostet eine Eigentumswohnung in der Regel weniger. Anders als beim Einfamilienhaus trägt der Käufer beispielsweise nicht die ganzen Kosten für Grund und Boden, sondern beteiligt sich mit einem Anteil am Bauland. Auf diese Weise kann auch jemand mit bescheideneren Eigenmitteln zu Wohneigentum gelangen.
In der Nutzung seiner Wohnung ist der Stockwerkeigentümer grundsätzlich frei, es sei denn, es ist etwas anderes begründet. Er hat auch das Anrecht auf die Benutzung der gemeinschaftlichen Teile wie beispielsweise des Lifts, des Kellers oder des Spielplatzes. Der Stockwerkeigentümer kann selbstverständlich an der jährlichen Stockwerkeigentümer-Versammlung teilnehmen, Anträge stellen und seine Stimme abgeben. An dieser Versammlung werden alle wichtigen Angelegenheiten durch den Verwalter traktandiert. Im Gegenzug trägt jeder Eigentümer einen Teil an den gemeinschaftlichen Kosten für Betrieb, Unterhalt und Verwaltung der Gesamt-Liegenschaft.
Ein Stockwerkeigentümer muss sich bewusst sein, dass er an die Gemeinschaftsordnung gebunden ist. So ist es vor einem Kauf einer Eigentumswohnung wichtig, sich über Rechte, Pflichten und Kosten zu informieren.

